Hausverwaltung in Bad Frankenhausen
Wohnungseigentümergemeinschaften können beschließen für Gemeinschaftseigentum einen Verwalter zu bestimmen. Diese Möglichkeit wird vor allem in Mehrparteienhäusern oftmals genutzt. Das Gemeinschaftseigentum sind in solchen Fällen meist gemeinsam genutzte Flächen wie Garten, Keller und Treppenhaus. Es ist möglich den Hausverwalter aus der Mitte der Eigentümer zu wählen, was in der Regel in kleineren Mehrparteienhäusern geschieht, bei größeren Gebäuden werden aber oft professionelle Hausverwalter, die für eine Hausverwaltungsgesellschaft tätig sind, eingesetzt. Die Aufgaben des Hausverwalters sind vor allem das Aufstellen und Durchsetzen der Hausordnung, hausmeisterliche Tätigkeiten, also Instandhaltung und Reparatur von Gemeinschaftseigentum, das Sicherstellen der Einhaltung von Feuer- und Brandschutzbestimmungen, sowie die Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen.
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